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   BVerfG, 29.11.2013 - 1 BvR 1711/09   

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https://dejure.org/2013,38549
BVerfG, 29.11.2013 - 1 BvR 1711/09 (https://dejure.org/2013,38549)
BVerfG, Entscheidung vom 29.11.2013 - 1 BvR 1711/09 (https://dejure.org/2013,38549)
BVerfG, Entscheidung vom 29. November 2013 - 1 BvR 1711/09 (https://dejure.org/2013,38549)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    §§ 1896 ff BGB, § 1896 BGB, § 14 Abs 1 RVG, § 33 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
    Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung: Unzulässigkeit mangels Rechtsschutzinteresses bei fehlender anwaltlicher Vertretung

  • rewis.io

    Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung: Unzulässigkeit mangels Rechtsschutzinteresses bei fehlender anwaltlicher Vertretung

  • datenbank.nwb.de

    Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung: Unzulässigkeit mangels Rechtsschutzinteresses bei fehlender anwaltlicher Vertretung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 07.12.2011 - 1 BvR 748/06

    Ablehnung der Gegenstandswertfestsetzung für ein Verfassungsbeschwerdeverfahren -

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2013 - 1 BvR 1711/09
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts anhand von § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG durch das Bundesverfassungsgericht erfolgt nur auf Antrag gemäß § 33 Abs. 1 RVG und setzt voraus, dass eine anwaltliche Tätigkeit im verfassungsgerichtlichen Verfahren stattgefunden hat (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 7. Dezember 2011 - 1 BvR 748/06 -, juris).
  • BVerfG, 22.11.2023 - 1 BvR 618/22

    Erfolglose Anträge auf Erstattung notwendiger Auslagen und Festsetzung des

    Für eine gerichtliche Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit fehlt es an einem Rechtsschutzinteresse, weil der Beschwerdeführer weder im Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung noch im Verfahren über die Verfassungsbeschwerde anwaltlich vertreten gewesen ist (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 7. Dezember 2011 - 1 BvR 748/06 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. November 2013 - 1 BvR 1711/09 -, Rn. 4; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2019 - 2 BvR 2255/17 -, Rn. 6; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. April 2021 - 1 BvR 1180/17 -, Rn. 5).
  • BVerfG, 04.07.2019 - 2 BvR 2255/17

    Verwerfung einer Gegenvorstellung und eines Antrags auf Festsetzung des

    Die Festsetzung des Gegenstandswerts anhand von § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG durch das Bundesverfassungsgericht erfolgt nur auf Antrag gemäß § 33 Abs. 1 RVG und setzt voraus, dass eine anwaltliche Tätigkeit im verfassungsgerichtlichen Verfahren stattgefunden hat (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 7. Dezember 2011 - 1 BvR 748/06 -, Rn. 3 und Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. November 2013 - 1 BvR 1711/09 -, Rn. 4).
  • BVerfG, 18.04.2021 - 1 BvR 1180/17

    Ablehnungsgesuch gegen die Richterinnen Baer und Ott und Antrag auf

    Für eine Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit fehlt es bereits deshalb an einem Rechtsschutzinteresse, weil der Beschwerdeführer bis zum Abschluss des Verfahrens über die Verfassungsbeschwerde nicht anwaltlich vertreten gewesen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. November 2013 - 1 BvR 1711/09 -, Rn. 4).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.08.2020 - VerfGH 28/19

    Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswerts einer Verfassungsbeschwerde

    Eine Festsetzung des Gegenstandswerts anhand von §§ 37 Abs. 2 Satz 2, 32, 33 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 des Gesetzes über die Vergütung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten (RVG) durch den Verfassungsgerichtshof setzt voraus, dass eine anwaltliche Tätigkeit im verfassungsgerichtlichen Verfahren stattgefunden hat (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. Dezember 2011 - 1 BvR 748/06, juris, Rn. 3, und vom 29. November 2013 - 1 BvR 1711/09, juris, Rn. 4).
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